„OH, DA SIND SANIS, AUF DIE DÜRFEN WIR NICHT SCHIEßEN, ODER?”

Disclaimer: Dieser Text wurde von Einzelpersonen verfasst und nicht mit der ganzen Besetzung abgesprochen. Es gibt keine autorisierte Gruppe und kein beschlussfähiges Gremium, das ‚offizielle Gruppenmeinungen‘ für die Besetzung beschließen könnte. Die Menschen in der Besetzung und ihrem Umfeld haben vielfältige und teils kontroverse Meinungen. Diese Meinungsvielfalt wird daher hier nicht zensiert, sondern kann gleichberechtigt neben einander stehen. Kein Text spricht für die ganze Besetzung oder wird notwendigerweise von der ganzen Besetzung gut geheißen.

Statement aus dem Sani-Team bzgl. der Polizeigewalt im Rahmen der Räumungen in und um den Dannenröder Forst

TRIGGERWARNUNG: Der Text enthält Beschreibungen von physischer und psychischer Gewalt.

Das Zitat vom Titel stammt von einem1 Demosani, das sich der Umkesselung vom Barrio Woanders näherte. Die scherzhaften Worte Stammen von Polizisten, die die sich-nähernden gekennzeichneten Demo-Sanis sahen. Nach dieser Äußerung lachten die Beamten “im Männerclub”. Doch ernster meinte es ein Polizist einige Wochen davor, während der Räumung im Herrenlosenwald. Ein Sani war vor Ort, als Menschen aus dem Wald rausgebrüllt und rausgeschubst wurden. Das Sani rief laut einige Mal “Keine Gewalt!”, woraufhin die Antwort kam (Zitat vom Sani, das vor Ort war): “wenn ihr die Demokratie nicht respektiert, dann gibt’s Gewalt.”

Mit diesem Text werden wir uns nicht mit dem Begriff Demokratie beschäftigen; oder erörtern, ob die Zerstörung von Danni demokratisch ist oder nicht. Dies ist ein Statement zum Thema Polizeigewalt in und um Danni vom Sani-Team. Der Text ist verfasst von einigen Sanis, die während der lang-andauernden Räumung vor Ort waren. Wir wurden als medizinische Ersthelfende und Aktivist*innen mit dem Thema Polizeigewalt bei der Räumung täglich konfrontiert. Nun möchten wir einige Aspekte zum Thema nennen, die für uns wichtig sind. Einiges davon wurde bereits in unseren Presseerklärungen erwähnt, anderes nicht bzw. nicht so ausführlich. Die Personen, die den Text schrieben, sprechen nur für sich und nicht für alle Sanis im Kontext von Danni. Wir schreiben in jedem der folgenden Abschnitte, von wo die entsprechenden Informationen stammen.

Hier schreiben wir über ‚Polizeigewalt‘. Dabei ist es uns klar, dass nicht die Polizist*innen alleine an den Vorfällen ‚schuld‘ sind. Hinter ihren Handlungen steckt ein System, das an sich eine massive Form von Gewalt darstellt. Der Bau der A49 an sich ist auch Gewalt.

Kurz nach der Räumung wurden die Berichte2 3 4 der parlamentarischen Beobachtung (Die Linke) und Parents for Future – Danni veröffentlicht. Dort wird deutlich, dass der Einsatz der Polizei bei der Räumung zahlreiche (teilweise schwere) körperiche Verletzungen verursachte. Die Berichte haben uns ermutigt und inspiriert, auch unsere Perspektive darzustellen. Wir schreiben konkret über unsere Erfahrungen bei der Räumung von Danni. Dabei geht es hier über direkte Fälle von Polizeigewalt. Folgende Aspekte, die im weiteren Sinne auch mit dem Thema zu tun haben, berücksichtigen wir hier nicht: Fahrlässige Handlungen im Rahmen der Räumungen und Rodungen (z.B. wenn Bäume zu nah an Menschen gefällt werden); die Tatsache, dass der Einsatz mitten in der Covid-19-Pandemie stattfand und dadurch die Verbreitung des Virus nicht gerade eindämmte; die Tatsache, dass Menschen immer noch hinter Gittern sitzen, aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Widerstand in/um Danni.5

Erfasste Verletzungen mit Anzahl und Art der Verletzung

Hierzu wurden Personen, die nach einer Polizeigewalt-Erfahrung von Demosanis gesehen wurden, nach dem Geschehenen befragt und anschließend körperlich untersucht. Durch die Untersuchung konnten die Angaben der Personen objektiviert werden, z.B. durch die Feststellung von blauen Flecken oder einer Einschränkung der Handbeweglichkeit. Die Befunde wurden dokumentiert und schließlich ausgewertet in der Form der unten dargestellten Statistik. In einigen Fällen, zu denen wir mehr Informationen haben, erfolgt eine genauere Erläuterung.

Die gleich zu lesende Statistik ist jedoch die Spitze des Eisbergs. Nicht alle Menschen kamen nach einer Polizeigewalterfahrung zu uns. Zudem sind die psychische Gewalt und die psychischen Verletzungen nicht messbar und hier kaum repräsentiert. Wir konzentrierten uns auf ‚objektivierbare‘ Befunde. Bedrohungen, Verachtungsäußerungen und andere Arten von psychischer Gewalt wurden meist nicht durch Demosanis dokumentiert.

Vom 6.11.20 bis 20.12.20 konnten folgende Verletzungen und Vorfälle dokumentiert werden:

  • 9 Verrenkungen und Sehnenverletzungen im Handgelenksbereich im Rahmen von Schmerzgriffen/Kabelbindereinsatz, teilweise mit vorübergehender Störung der Nerven- und Muskelfunktion.
  • 16 Prellungen/Verrenkungen/Muskelzerrungen an folgenden Körperteilen: Beine, Hand, Schädel, Hals/Nacken, Rippen, Brustkorb, Schulter, Rücken.
  • 14 Schürfungen und Schnittwunden an diversen Körperteilen.
  • 9 Fälle von Blutergüssen in folgenden Bereichen: Oberschenkel, Knie, Hals, Stirn, Schläfen, Lippe, um die Augenhöhle und unter der Augenbindehaut, sowie ein Fall von Nasenbluten nach einem Schlag.
  • eine Bindehautentzündung durch Baumspäne.
  • eine Strangulationsverletzung (=Würgeverletzung) durch Zug am Halskragen.
  • 4 Unterkühlungen.
  • 2 Gehirnerschütterungen, bei denen eine notfallmäßige Bildgebung des Kopfes zum Ausschluss einer Blutung durchgeführt werden musste. Eine Person wurde nach eigenen und Zeugenangaben an den Beinen aus einem Bus die Treppe runtergezogen und prallte dabei mit dem Hinterkopf gegen den Boden. Die 2. Person wurde nach eigenen Angaben mit einem Schlagstock gegen die linke Schläfe geschlagen und anschließend im Krankenhaus von mehreren Polizist*innen zwecks Identitätsfeststellung mit Schmerzgriffen behandelt und fixiert, noch bevor das Ergebnis einer Schädel-Computertomographie zum Ausschluss einer Hirnblutung bekannt war. D.h., dass es zum Zeitpunkt der „Maßnahmen“ nach der uns vorliegenden Information noch unklar war, ob eine Hirnblutung vorliegt oder nicht. Dieser Fall wurde bereits medial veröffentlicht.6
  • 3 Fälle von Kopfschmerzen nach Schlägen und Schlagstockeinsatz durch die Polizei.
  • Ein Sturz vom Tripod nach Seildurchtrennung mit Wirbelkörperbrüchen.
  • ein komplizierter Bruch des Unterarms, verursacht durch einen Schmerzgriff. Der Bruch wurde anschließend notfallmäßig mit einer Metallplatte operativ versorgt. (s.u. für nähere Erläuterung).
  • ein Asthmaanfall, ausgelöst durch Zubodenwerfen durch mehrere Polizist*innen, und Druckausübung durch ein Knie im Halsbereich.
  • eine Reizgasreaktion.
  • eine Fußverletzung mit möglichem Bruch nach Tritt mit Stahlkappenschuhen.
  • 2 Panikattacken, eine psychische Dekompensation.
  • wie bereits in den Medien und durch die Polizei selbst berichtet, wurde auf Höhe von ca. 20- 25 Metern ein Elektroimpulsgerät (‚Taser‘) benutzt, um 2 Personen voneinander zu trennen. Weitere Aktivist*innen wurden in der Folgezeit mit Taserangriffen in der Höhe bedroht.7
  • Pfeffersprayeinsatz gegen ungesicherte Person in circa 20m Höhe.
  • Androhung von Schusswaffengebrauch nachdem eine Person versuchte, mit Hilfe eines Seils eine Hebebühne zu erreichen.
  • Trennung zweier Menschen im „Glue-On“ (Hände durch Sekundenkleber zusammengeklebt) durch Spezialles-Einsatz-Kommando-(SEK)-Beamt*innen ohne medizinisches Personal.
  • einem Menschen, der sein Geschlecht nicht bekannt gab, wurde von Polizist*innen in die Hose gegriffen.

Komplizierter Unterarmbruch bei einem Demosani durch Schmerzgriff

Der folgende Bericht basiert auf die Erzählungen der betroffenen Person selbst, sowie auf die Krankenhausunterlagen und Augenzeugenberichte anderer Sanis. Wir schildern dies nicht so detailliert, weil die Verletzung eines Sanis schlimmer ist, sondern weil wir zu diesem Fall genauere Informationen hatten. Zudem treten hier mehrere verschiedene Verletzungen der Menschenwürde in Erscheinung.

Ein mittels medizinischem Notfall-Rucksack gekennzeichnetes Demo-Sani wurde vom Rand einer Menschenversammlung festgenommen. Die Festnahme geschieht nach Augenzeug*innenberichten wie folgt: Polizeibeamte kommen aus einem Privatgrundstück heraus auf einige ruhig stehende Personen zu. Das Sani wird mitgenommen und von 2 Polizisten zuerst langsam fortgebracht; plötzlich fangen die Beamten aus unklarem Grund an, mit dem Verhafteten zu rennen. Weil die Person nicht so schnell mitrennen konnte und sich tragen ließ, wurden beidseits Schmerzgriffe eingesetzt. Durch diese kam es zu einem Bruch der Speiche auf einer Seite.

Anschließend wurde dem Demosani für ca. 8 Stunden medizinische Hilfe verweigert. Es wurde draußen im Freien angehalten. Es musste sich selbst improvisiert eine Arm-Bandage anlegen. Es war laut dem Betroffenen offensichtlich, auch für Laien, dass der Unterarm gebrochen war. Eine Fehlstellung und Schwellung waren zu erkennen.

Erst nach mehreren Stunden Aufenthalt im Freien und im Polizeiwagen erfolgte die Vorstellung zu Polizeisanitäter*innen. Dieser teilte den Verdacht auf einen Bruch des Unterarmes und erst zu diesem Zeitpunkt, ca. 8 Stunden nach der Verletzung, wurde ein RTW gerufen und ein Transport ins Krankenhaus zugelassen.

Im Krankenhaus erfolgte die notfallmäßige operative Versorgung mit einer Metallplatte direkt am gleichen Abend. Am 1. Tag nach der Operation kamen Polizeibeamte ins Zimmer der betroffenen Person ohne ihr/sein Einverständnis und drängten auf Informationen zur Identität und zu den Geschehnissen. Dies ist im klaren Widerspruch zum Recht der Patient*innen auf Anonymität und Datenschutz. Dadurch wurde seitens der Polizei das Krankenhaus als Schutz- und Hilfeort, in dem sich Menschen sicher fühlen sollen, (erneut) missbraucht.

Behinderung von Hilfeleistung

Es kam in mehreren Fällen im Rahmen der Räumungen aber auch bei spontanen Aktionen zu akuten Verletzungen, bei denen wir als Sanis direkt jetzt vor Ort medizinisch unterstützen mussten. Doch Ersthelfende, die auch als solche eindeutig gekennzeichnet waren, wurden in mehreren Fällen zu Hilfe-Bedürftigen nicht durchgelassen. Ein konkretes Beispiel: Eine spontane Demonstration findet statt. Ein Demosani (Ärztin) wurde nach eigenen Angaben zu einer Person nicht zugelassen, die länger auf dem kalten Boden im Regen bei wenigen Grad Außentemperatur mit Handschellen an den Händen hinter dem Rücken saß. Die Person reagierte nicht auf Ansprache durch Polizei und Außenstehenden. Das Sani wurde von einer anderen demonstrierenden Person hinzugebeten. Aus der Distanz (einige Meter) schätzte das Sani die Situation als bedrohlich für die sitzende Person, da sie am ehesten in einem Schockzustand war und deshalb nicht reagierte. Zusätzlich bestand der Verdacht auf eine Unterkühlung. Trotz mehrfachem Verlangen seitens des Sanis und anderen, zur Person kommen zu dürfen, wurde dies nicht zugelassen. Mit dem Argument, dass sich die Person melden würde, wenn sie ein Problem hätte bzw. aufstehen könnte. Eine Person in einem Ausnahmezustand bzw. psychischem Schock kann das aber nicht. Schließlich wurde die Person nach längeren Diskussionen im psychischen Schock durch polizeiliche Sanitäter*innen im Auto versorgt.

Auf der anderen Seite wurde von den Sanis über mehrere Situationen berichtet, in denen Sanis in eingesperrten Bereichen zugelassen wurden.

Dies ändert jedoch aus unserer Sicht nichts an der Tatsache, dass wir in mehreren Fällen mit einem Wissensdefizit seitens der Polizei zu kämpfen hatten, wann eine Person medizinische Hilfe braucht. Weiterhin wurden in anderen Fällen Sanis zur Hilfe mit der Begründung nicht durchgelassen, dass Polizei-Sanitäter*innen vor Ort seien oder dass es kein Notfall sei. Wir mussten in sehr stressigen Situationen lange diskutieren, dass ein Sani mit einem gewissen Ausbildungsgrad (z.B. professionelle Rettungssanitäterin, Ärztin) zur hilfebedürftigen Person zugelassen werden muss, auch wenn bereits vor Ort polizeiliche Sanitäter*innen sind. Damit die bestmögliche Hilfe geleistet werden kann.

Ärzt*innen in den Gefangenen-Sammelstellen (GeSas)

Im November 2020 wurden uns von Betroffenen Fälle mitgeteilt, in denen Ärzt*innen in Gefangenensammelstellen (GeSas) eingesetzt worden waren, um die Polizei bei der Erkennungsdienstlichen (ED-) Behandlung zu unterstützen. Aktivist*innen präparierten oft ihre Fingerkuppen mit Sekundenkleber und „Glitzer“, um die Fingerabdruckaufnahme und damit ihre Identitätsfeststellung zu erschweren. In manchen Fällen erfolgte die Entfernung dieser Fingerbedeckung auch durch Ärzt*innen. Konkret wurden hierfür die Finger / Hände mit Lösungsmittel bearbeitet. Laut Erfahrungsberichten wurden Haushaltsreiniger und raue Gegenstände eher durch die Polizist*innen genutzt, Aceton durch Ärzt*innen.

Hier wollen wir zeigen, dass das mit dem ärztlichen Kodex nicht vereinbar ist und nicht hingenommen werden darf. Wir sprachen diesbezüglich mit 6 Personen, die von der Maßnahme betroffen waren und dokumentierten das Erzählte. Diese Leute berichteten von anderen in der gleichen GeSa, deren Finger/Hände auch durch Ärzt*innen bearbeitet wurden. Dadurch wissen wir direkt und indirekt von ca. 20 solchen Fällen. Die Fälle ereigneten sich in den GeSas in Frankfurt, Kassel und Marburg.

Zuerst schildern wir kurz einige Zitate aus dem Genfer Gelöbnis (entspricht etwa dem „modernen“ Hippokratischem Eid) und aus der aktuellsten Hessischen Berufsordnung für Ärzt*innen (HÄB), um den Widersrpuch zwischen der ärztlichen Ethik und den durchgeführten Maßnahmen zu zeigen.

Genfer Gelöbnis:Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein.“ … „Ich werde […] selbst unter Bedrohung meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden.“

HÄB: A. Präambel […] Mit der Festlegung von Berufspflichten der Ärzte dient die Berufsordnung zugleich dem Ziel,

das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu erhalten und zu fördern;

§ 7 (1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen.

——

§ 8 […] Zur Behandlung bedarf der Arzt der Einwilligung des Patienten. Der Einwilligung hat grundsätzlich die erforderliche Aufklärung im persönlichen Gespräch vorauszugehen.

——

C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufausübung)

Nr. 1 Umgang mit Patienten

Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt, daß der Arzt beim Umgang mit Patienten

ihre Würde und ihr Selbstbestimmungsrecht respektiert,

ihre Privatsphäre achtet,

[…]

Rücksicht auf die Situation des Patienten nimmt,

Nun folgt das von den Betroffenen Erlebte mit konkreten Beispielen. Die Zitate geben möglichst realitätstreu die Worte der Betroffenen. In Klammern sind die Städte der entsprechenden Ereignissen aufgeführt.

In allen Fällen lag keine Einwilligung im Sinne der medizinischen Standards vor. Die Reaktionen auf die Maßnahmen durch Ärzt*innen variierten von Verwunderung/Überraschung mit stillschweigendem über sich ergehen lassen bis hin zur klaren Ablehnung:

Ich habe gesagt: „Ich will kein Aceton, weil das giftig ist.“ Ich habe es dreimal gesagt, aber der Arzt hat es trotzdem gemacht.“ (Kassel)

Während der Handbearbeitung mussten die Hände oft gewaltsam festgehalten werden.

Meine Hand wurde von der Polizei gewaltsam offen gehalten“ (Frankfurt)

In einem Fall ist diese Gewalt direkt von dem Arzt ausgeübt worden.

Ich habe versucht, meine Hand wegzuziehen, er [der Arzt] hat sie dolle festgehalten.“ (Kassel)

Es kam in drei Fällen zu weiteren Gewaltandrohungen durch Ärzt*innen:

Der Arzt sagte zu mir: „Wir können das hier wie vernünftige Menschen regeln oder der Kollege [Polizist] wird Ihre Hand festhalten.“ (Frankfurt)

In einem Fall äußerte die Ärztin kurz ihre Überlegung laut, ob es jetzt verhältnismäßig ist, die „obere Hautschicht abzutragen“. Nach kurzem Wortaustausch mit der Polizei kamen die Akteur*innen zur Schlussfolgerung, dass dies jetzt nicht verhältnismäßig sei. (Frankfurt)

In den meisten Fällen (4/6) führte die Behandlung zu Schmerzen und/oder lokalen Blutungen. Aceton, sowie Nagellackentferner und Haushaltsreiniger sind für die Haut irritierend. Auf Wunden angewendet können starke Schmerzen entstehen:

Die Ärztin rieb mit Alkoholtupfer sehr fest an der in Faust geschlossener rechten Hand. Ich habe vor Schmerzen geschrien. Die Ärztin rieb weiter.“ (Frankfurt)

An meinem linken Daumen war eine Wunde. Als das Aceton drauf kam, hat es richtig gebrannt. Ich habe meinen Daumen weggezogen und gesagt, dass es richtig weh tat. Er [der Arzt] hat nicht aufgehört. […] Dann habe ich angefangen zu weinen, weil es so weh tat, und weil ich verzweifelt war.“(Kassel)

Aufgrund ihrer Kooperation und Äußerungen nahmen Ärzt*innen eindeutig Stellung:

[Arzt und Polizist] meinten, dass ich selber Schuld war, dass meine Händen geschnitten waren und dass die Behandlung durch Aceton zu Schmerzen führte.“ (Kassel)

Die geschilderten Situationen sind ein Vertrauensbruch der Ärzt*in-Patient*in-Beziehung. In einem Fall erhielt eine Person in der GeSa nicht ihre nötigen Medikamente gegen Epilepsie (Krampfleiden). Eine ärztliche Anordnung/Zulassung der beschlagnahmten Medikamente wäre nötig gewesen. Doch die betroffene Person erfuhr bereits vor kurzem Gewalt bei der Bearbeitung ihrer Finger durch den Arzt. Sie war verständlicherweise nach diesem Ereignis nicht in der Lage, mit dem Arzt über das ernsthafte und persönliche Thema der Epilepsie-Medikation zu kommunizieren. (Frankfurt)
War der Einsatz der Ärzt*innen und damit der weitere Bruch zur menschlichen und insbesonderen medizinischen Ethik verhältnismäßig? Folgende Anschuldigungen, die zur ärztlicher Beteiligung im Rahmen der ED-Behandlung führten, sind uns bekannt:

– Verstoß gegen das hessische Waldgesetz

– Identitätsverweigerung

– Schwerer Landfriedensbruch

– Widerstand und Angriff auf Beamte

Hiervon betroffene Personen wurden zumeist von Baumhäusern oder Schaukeln geräumt. Die Anschuldigungen sind oft nicht mit den tatsächlichen Geschehnissen vereinbar: So wurde einer Person nach eigenen Angaben von einem Polizisten Mund und Nase zugehalten, sie bekam keine Luft. Die Person wehrte sich, was als Widerstand und Angriff auf Beamte gewertet wurde. Viele Betroffenen berichteten von der polizeilichen Taktik, zuerst schwere Vorwürfe zu stellen und so die Aktivist*innen zu bedrohen, wobei diese Vorwürfe schließlich meist aufgrund von Beweismangel fallen gelassen werden.

Nach §81a der StPO sind “…körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.“ Es entstanden unseres Wissens keine dauerhaften physischen Schäden durch die ärztlichen ED-Behandlungen. Doch wie viel Schaden richtet der Vertrauensbruch ein, dass eine approbierte Ärztin oder Arzt deine Hand bearbeitet während du vor Schmerzen schreist?

Wir halten es für schändlich, dass sich Ärzt*innen an dieser Art von ‚Behandlungen‘ beteiligen. Zudem kritisieren wir die weiteren Bestrebungen, Ärzt*innen zu zwingen, sich an polizeilichen Maßnahmen zu beteiligen. Der Fall des Krankenhauses Eichhof, unweit von Dannenrod, ist ein Beispiel für so eine Bestrebung.8 Solch eine vorgeschriebene und quasi erzwungene Kooperation wird unserer Meinung nach zu mehreren zusätzlichen ärztlichen Handlungen führen, die medizinisch-ethische Prinzipien verletzen.

Fazit

Unsere Erfahrung als Ersthelfende/Demo-Sanis bestätigt die publizierten Berichte zum großen Ausmaß der Polizeigewalt bei der Räumung von Danni/Herri/Mauli. Diese Gewalt dauert fort. In Danni, aber auch an allen anderen Orten, wo für das Leben Widerstand geleistet und gekämpft wird. Die Polizeigewalt zu überwinden bzw. solidarisch zu tragen wäre ein Teil des Prozesses hin zu einer besseren Welt.

Die Mehrheit der im Danni durch Menschen erlebten Schäden infolge von Polizeigewalt war kein bloßer “Kollateral-Schaden”. Also keine Verletzungen, die zufällig und unvermeidbar, z.B. beim vom Baum runterholen, entstanden. Die meisten Fälle waren nach unserer Erfahrung entweder absichtlich verursacht oder hätten durch anderes Vorgehen vermieden werden können. Hier betonen wir nochmal, dass die Räumung und Rodung an sich eine massive Gewalt darstellen, auch wenn es zu keinen Verletzungen gekommen wäre.

Wir als Demosanis möchten konkret medizinisches Personal in den Krankenhäusern auffordern, sich für die Sicherheit und Anonymität der Patient*innen einzusetzen – sei es in der Notaufnahme oder auf der Station. Diesbezüglich fehlt unserer Meinung nach oft das Wissen, was die Polizei in einer Situation darf und was nicht. Und umgekehrt, welche Rechte Patient*innen haben, z.B. auf Schutz ihrer Anonymität und auf eine ungestörte Diagnostik und Behandlung. Eine Gewalterfahrung durch die Polizei IM Krankenhaus führt zu einem Vertrauensbruch und damit zu einer schlechten medizinischen Versorgung.

Das aktive Mitmachen von Ärzt*innen in den GeSas in den oben aufgeführten Fällen reiht sich neben andere Beispiele für ärztliche Unterstützung von Staats- oder Polizeigewalt, wie z.B. die ärztliche Begleitung und Unterstützung von Abschiebungen illegalisierter Menschen. Wenn der ärztliche Beruf ein “freier Beruf” sein soll, so haben diese Formen von Kooperation da nichts zu suchen.

Danni lebt, überall. Wo Menschen fürs Leben kämpfen, können Demo-Sanis auch einen Beitrag für die Resilienz der Bewegung leisten.

Kontaktmöglichkeit: sanidanni [et] riseup [dot] net. Bitte schreibt nach Möglichkeit verschlüsselt. Unseren öffentlichen PGP – Key findet ihr auf https://keys.openpgp.org oder auf Anfrage von uns.

Bitte gleicht den Fingerabdruck des öffentlichen PGP mit unserem ab: 50F4 5B2D C953 515D AE41 73AD EBD7 47FE C21E 87C5.

1Hier wird das Pronomen das Demosani benutzt.

5https://freethemall.blackblogs.org (letzter Zugriff 03/21)

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