Autobahn-Abseilaktionen vor dem Bundesverfassungsgericht

Disclaimer: Dieser Text wurde von Einzelpersonen verfasst und nicht mit der ganzen Besetzung abgesprochen. Es gibt keine autorisierte Gruppe und kein beschlussfähiges Gremium, das ‚offizielle Gruppenmeinungen‘ für die Besetzung beschließen könnte. Die Menschen in der Besetzung und ihrem Umfeld haben vielfältige und teils kontroverse Meinungen. Diese Meinungsvielfalt wird daher hier nicht zensiert, sondern kann gleichberechtigt neben einander stehen. Kein Text spricht für die ganze Besetzung oder wird notwendigerweise von der ganzen Besetzung gut geheißen.

Versammlungsrecht oder nicht?
Autobahn-Abseilaktionen vor dem Bundesverfassungsgericht

Erlauben Karlsruher Richter*innen die Aktion am 8.12., 11 Uhr über der A5 bei Zeppelinheim?

Am 26.10. seilten sich an drei Stellen im Rhein-Main-Gebiet Verkehrswende-Aktivistis von Brücken über Autobahnen ab, um mit großen Transparenten ihren Protest zu zeigen gegen den Bau neuer Autobahnen und eine Politik, die weiter auf Straßen und motorisierten Individualverkehr setzt. Es waren nicht die ersten Aktionen dieser Art – aber erstmals gab es eine harte Reaktion der Justiz. Mehrere Personen wurden über Wochen eingesperrt, eine Person sitzt immer noch hinter Gittern – inzwischen fast sechs Wochen lang.

Mit einer angemeldeten Demonstration sollte am 24.11. und am kommenden Dienstag, 8.12., gegen diese Inhaftierungen und gegen die Kriminalisierung von Aktionen an Autobahnen protestiert werden. „Autobahnen scheinen das Heiligtum einer von VW, Daimler, Tesla & Co. gesteuerten Verkehrspolitik zu sein. Obwohl die Effekte einer Versammlung dort ähnlich sind wie auf Bundesstraßen, werden sie mit juristischen Tricks verteidigt“, kritisieren Unterstützer*innen der Inhaftierten die Reaktion auf die Abseilaktionen. Ihnen wurde jetzt die Möglichkeit genommen, auf formal korrekte Art ihre Kritik dort kundzutun, wo die Verhaftungen geschahen. In Verboten der beiden angemeldeten Versammlungen wurde die Autobahn A5 als zu wichtig eingestuft für  die „Leichtigkeit des Verkehrs“ (so in den Schriftsätzen). „Hier wird ein Recht auf Klimaschädigung, 1053 Verletzte und neun Tote pro Tag deklariert. Solch ein Recht gibt es gar nicht – aber es wird sogar höher gestellt als ein Grundrecht!“

Jetzt befasst sich das Verfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall. Nachdem der Anmelder sowohl vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt als auch vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert ist, hat er in der Nacht von Freitag auf Samstag Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ob das Verfassungsgericht in der Kürze der Zeit entscheidet, ist offen. Wenn es das Verbot aufhebt, kommt es am Dienstag, den 8.11.2020, um 11 Uhr zu der einstündigen Aktion auf der Fußgänger*innenbrücke über die A5 neben dem S-Bahnhof Zeppelinheim direkt am Frankfurter Flughafen. „Wir wollen dort zeigen und erklären, wie die Aktion abläuft, dass wir alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben und dass es nötig ist, nachdrücklich für eine Verkehrswende zu kämpfen, weil die Politik hier vollständig versagt.“

Der genaue Ablauf mit Links zu allen relevanten Schriftsätzen einschließlich der Verfassungsbeschwerde ist auf danni-demos.siehe.website zu finden (unterer Abschnitt).

Ein Erklärvideo zu Art und Zielen der Autobahn-Abseilaktionen findet sich unter https://youtu.be/7-vAZu1T2k4.

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