In der heißen Phase: Spontan- und Eilversammlungsrecht nutzen

Die Rodungssaison naht – und damit die Gefahr für Bäume und eine weitere Straße, die weiteren Verkehr bringt. Für uns bedeutet das allgemein: Kreativität, Aktions- und Widerstandsgeist hochfahren. Und aus Versammlungsrechtsperspektive: Ab Beginn von Räumungen und Rodungen haben wir vermutlich jederzeit ein besondere Anrecht auf Eil- und Spontanversammlungen. Das zu nutzen, ist oft schlau. Daher hier kurz zusammengefasst (mehr auf der Überblicksseite zu Versammlungstipps):

  • Spontanversammlungen sind solche, die sofort auf Vorkommnisse reagieren. Jeder fallende Baum, jede Räumung einer Barrikade, jede Attacke auf Menschen oder andere Lebewesen ist als Grund geeignet (und vieles mehr). Ihr könnt sofort als Versammlung losziehen – laut, mit Transpis, mit Flyern, auch mit Lautsprechern, mit Kreidemalen, als Theatergruppe, Sitzblockade, was auch immer. Ihr müsst niemensch Bescheid geben. Ihr seid die Versammlung, wenn Ihr den Charakter einer Versammlung habt (ab 2 Menschen, die eine politische Meinung auf irgendeine Weise nach außen kundtun). Das Wichtige: Versammlungsrecht verdrängt die StVO, d.h. Ihr könnt auf Straßen gehen und dort demonstrieren. Das wird wichtig sein, denn für Polizei und Rodung wäre es hilfreich, wenn alle da immer in der Nähe bleiben und dem Drama zugucken bzw. „nur“ die Polizei beschimpfen oder mir ihr rangeln. Solange bleiben wir berechenbar. Denen wir aber in jedem Konfliktfall unseren Aktionsradius aus, sind die Waldmörder schneller überfordert. Außerdem tragen wir das Geschehen in die Breite, werden an vielen Stellen sichtbar.
    Außerdem verdrängt jede Versammlung das Polizeirecht, d.h. Platzverweise, Gewahrsamnahmen gehen auf Versammlungen nicht (Polizei müsste die vorher auflösen oder zumindest die Zielperson aus der Versammlung ausschließen). Das gilt auch im Nachhinein, d.h. mit einer Spontanversammlung wird ein bereits ausgesprochener Platzverweis für Dauer und Ort der Versammlung ausgesetzt.
  • Eilversammlungen sind solche Versammlungen, die Anmelder*in und Leiter*in haben (bäh!), aber sehr zeitnah umgesetzt werden sollen. Die normalen 48 Stunden Anmeldefrist wären zu lang. Das empfiehlt sich, wenn Ihr die Hilfe der Behörden braucht. So war z.B. die auffällige B62-Nachtdemo von Sa auf So (12./13.9.) einige Stunden vorher als Eilversammlung angemeldet, damit die Straße gesperrt war. Eine „Sponti“ wäre da zu gefährlich, wenn da nochmal ein LKW reinkracht.

Versammlungen können bei der Versammlungsbehörde (Stadt Homberg, Landkreis VB oder RP Gießen), aber auch bei der Polizei angemeldet werden. Es reicht, das einer in der Nähe befindlichen oder vorbeifahrenden Polizeistreife zu sagen. Die gibt das dann weiter.

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