Auf dieser Seite stellen wir aktuelle und dauerhafte Infos zur kreativen Nutzung des Versammlungsrechts zusammen. Wer mehr Infos über Versammlungsrechts und Ideen für Demo-Organisierung finden will, empfehlen wir
Zur allgemeinen Lage: Für fast alle angemeldeten, dauerhaften Versammlungen rund um den Danni hat sich das Regierungspräsidium Gießen selbst zur zentralen Versammlungsbehörde ernannt und dann viele Demos ganz verboten sowie bei allen das Übernachtungen (was faktisch ja auch einem Verbot gleichkommt, da außerhalb von Versammlungen das Campen durch die aktuellen Corona-Verordnungen und andere niederrangige Gesetze verboten sind).
Das RP ist eine Behörde der Landesregierung. Die Landesregierung baut die A49. Die Erbauerin der A49 entscheidet also selbst darüber, ob bzw. wie gegen sie selbst demonstriert werden kann.
Mit Beginn von Räumungen und Rodungen ändert sich aber die versammlungsrechtliche Lage deutlich. Jetzt besteht jederzeit das Recht auf Spontan- und Eilversammlungen. Wann die nützlich sind und wie wir die nutzen können, darum geht es auf diesen Seiten.
Die Unterseiten mit besonderen Themen:
- (Nicht nur) In der heißen Phase: Spontan- und Eilversammlungsrecht nutzen
- Widerspruch einlegen und Aktionen gegen Allgemeinverfügung