Bußgeldverfahren – was ist das, wie läuft das?

Disclaimer: Dieser Text wurde von Einzelpersonen verfasst und nicht mit der ganzen Besetzung abgesprochen. Es gibt keine autorisierte Gruppe und kein beschlussfähiges Gremium, das ‚offizielle Gruppenmeinungen‘ für die Besetzung beschließen könnte. Die Menschen in der Besetzung und ihrem Umfeld haben vielfältige und teils kontroverse Meinungen. Diese Meinungsvielfalt wird daher hier nicht zensiert, sondern kann gleichberechtigt neben einander stehen. Kein Text spricht für die ganze Besetzung oder wird notwendigerweise von der ganzen Besetzung gut geheißen.

Grüßchen vom EA
Uns erreichen in letzter Zeit viele Mails und Anrufe von Leuten, die Bußgeldverfahren bekommen haben. Zu unserer eigenen Entlastung und als Erklärung haben wir hier einmal eine kleine, einfache Zusammenfassung und Erklärung zum Ablauf eines Bußgeldverfahrens erstellt.

Das Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren ist in Deutschland das Verfahren, mit dem Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die mit einer Geldbuße belegt sind. In Direct-Action-Zusammenhängen häufig verfolgte Ordnungswidrigkeiten sind beispielsweise Verstöße gegen Versammlungsrecht oder Personalienverweigerung.
Wie alle Gerichtsverfahren läuft auch das Bußgeldverfahren nach einem gesetzlich genau festgelegten Schema ab. Dieses Schema ist über das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Das empfehlen wir auch als Lektüre zur Auseinandersetzung mit dem Verfahren.
Im Folgenden eine vereinfachte Darstellung des Verfahrens mit Handlungsempfehlungen vom Danni-EA. Die Handlungsempfehlungen könnt ihr gerne befolgen, besser noch ist: selbst Wissen aneignen und sich gegenseitig beibringen und daraufhin entscheiden. Denn mehr Know-How eröffnet nochmal mehr Handlungsmöglichkeiten.
Hier trotzdem nochmal ein Handlungsleitfaden, an dem entlangzuhangeln, schonmal nicht schadet.
Auf Wikimedia Commons gibt es eine anschauliche schematische Darstellung des Ablauf eines Bußgeldverfahrens (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bußgeldverfahren.jpg).

So… großes Schaubild, viele Kästchen, aber wann muss ich was machen?

Als Beschuldigte Person im Bußgeldverfahren wirst du möglicherweise an verschiedenen Punkten im Verfahren Post erhalten. Auf die Post sollte manchmal reagiert werden.
Nachricht über Einstellung
→ Nix machen und freuen
Anhörung als Beschuldigte im Bußgeldverfahren
→ In dem Anhörungsbrief wird dir angeboten, dich zur Sache einzulassen, Angaben zu machen oder Beweismittel vorzubringen. Das Angebot ist auch als Angebot oder „freundliche Bitte“ zu verstehen. Du musst dem nicht nachkommen und hast auch im Regelfall keine Vorteile davon, sondern hilfst den Behörden eher bei ihren Ermittlungen.
Bußgeldbescheid
→ In dem Bußgeldbescheid wird ein Bußgeld festgesetzt. Der Bußgeldbescheid ist mit Zustellung des Bescheids wirksam. Rechtskräftig wird er, wenn innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wird. Deshalb sollte hier auf jeden Fall erstmal Einspruch eingelegt werden. Den Einspruch kannst an jeder Stelle im Verfahren wieder zurückziehen (dann wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig), du kannst ihn aber nicht nachträglich einlegen. Deshalb erstmal einlegen – damit hältst du dir alle Optionen offen.
Der Einspruch ist formlos, sollte aber dem Verfahren zuzuordnen sein (also z.B. Aktenzeichen angeben). Auch muss er unterschrieben sein. Und natürlich innerhalb der Frist eingereicht werden.
Beispielsweise:

An:
Regierungspräsidium Kassel
Scheidemannplatz 1
34117 Kassel
EINSPRUCH
Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen 269 230 202 Einspruch ein.
Ort, Datum, Unterschrift

Wird der Einspruch nun nicht verworfen (z.B. wegen Fristversäumnis oder fehlender Unterschrift) gibt es nun zwei Möglichkeiten:
Entweder der Bußgeldbescheid wird verworfen und das Bußgeldverfahren damit eingestellt oder das Verfahren wird an das zuständige Amtsgericht verwiesen.
Ladung
→ Wenn all das passiert ist, wirst du möglicherweise zur Hauptverhandlung geladen. Das ist eine mündliche Verhandlung vor Gericht. Dort kannst du einen Rechtsbeistand oder Anwalti mitnehmen. Dafür kannst du dich auch gerne nochmal beim EA melden. Du kannst dich aber auch selbst oder mit deinen mit-Aktivistis gegenseitig verteidigen: https://www.projektwerkstatt.de/index.php?domain_id=1&a=20087
Dafür werden auch Gerichtsprozesstrainings (speziell für Laienverteidigung vor Gericht) angeboten.

Akteneinsicht
Als beschuldigte Person im OWI-Verfahren hast du Akteneinsichtsrecht. Die Akte kannst du beim Regierungspräsidium einsehen. Im OWI-Verfahren solltest du die auch relativ problemlos nach Hause geschickt bekommen.
Gerade wenns um Personalienverweigerung geht, kann die Akte oft interessant sein – da steht ja dann drin, wie du identifiziert wurdest. Wenn du dabei Unterstützung willst – gerne beim EA melden.

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