Skandalöse Justizentscheidungen zu gestrigen Autobahnaktionen
Beteiligte: „Untersuchungshaft für Autobahngegner*innen ist klarer Fall politischer Justiz“
Das Amtsgericht Frankfurt hat am frühen Abend des 27.10.2020 für mehrere Personen Untersuchungshaft verhängt. Diese hatten sich am Tag zuvor an drei parallel stattfindenden Aktionen für eine konsequente Verkehrswende und gegen den Weiterbau der A49 beteiligt. Schon die vergangene Nacht mussten sie deshalb im Polizeigewahrsam verbringen.
Aus dem Kreis beteiligter Personen, die nicht in Haft sind, wurden die gerichtlichen Beschlüsse als Skandal bezeichnet. „Die Untersuchungshaft für Autobahngegner*innen ist klarer Fall politischer Justiz“. Denn die Aktion sei gar keine Straftat. Das sei Polizei und Justiz auch bewusst: Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte dies nämlich nach einer ähnlichen Aktion am 6.10. in Reiskirchen gegenüber den Medien geäußert und deshalb kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Andere Staatsanwaltschaften waren in den vergangenen Jahren bei ähnlichen Aktionen zum gleichen Ergebnis gekommen. „Die heutigen Urteile sind nicht neutral – eine Justiz ohne Augenbinde. Sie führten zu einer Haft, die das Gesetz nicht hergibt, aber politisch gewollt ist, um diese Form von Protest zu unterbinden“, analysieren die an der Aktion Beteiligten. Sehr schnell hätten Politik, Polizei und Justiz den Vorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verbreitet und behauptet, deswegen Haftanträge stellen zu wollen. Bei den Haftrichterterminen am heutigen Tag war davon nichts mehr zu hören. Kleinlaut wurde nur noch eine absurd anmutende Nötigungsvariante kreiert. Die Aktivistis hätten die Polizei als Werkzeug genutzt, um einen Störung hervorzurufen. „Wenige Menschen, die weitgehend regungslos an einer Brücke hängen, sollen Hundertschaften kampferprobter Polizei als Werkzeug benutzt haben – wie lächerlich“, lautet die aufgebrachte Reaktion weiterer Beteiligter auf die Festnahme ihrer Mit-Aktivistis. „Dass Vorwürfe in der Presse lanciert wurden, benutzen die dann aber gar nicht verfolgt wurden, zeigt das politische Ziel der Inhaftierungen – es geht um Einschüchterung und Beeinflussung über Medien, die oft Polizei- und Gerichtsmeldungen unkritisch übernehmen.“ Über Autolobbyist*innen, Betonpolitiker*innen und dem leider ausreichend großen Anteil behördengläubiger Journalist*innen ließen sich Hetzmeldungen gut verbreiten.
Worum es Polizei und Justiz wirklich geht, ließe sich auch aus den polizeilichen Verfügungen ableiten, die allen Beteiligten übergeben wurden. Danach dürfen sie in Hessen nichts mehr tun, was vermeidbar den Verkehr behindert – und, völlig zusammenhanglos zu den Autobahnaktionen, nach Medienmeldungen auch den Dannenröder Forst nicht mehr betreten. „Das ist nichts anderes als der Entzug von Grundrechten in Form eines doppelten Versammlungsverbots, denn jede Versammlung auf Straßen macht diese ja für Autos unbrauchbar – aber mit Grundrechten hatten es die A49-Lobbyist*innen bisher ja noch nie so“, geißeln Beteiligte an der Aktion solche Methoden, die reine PR-Arbeit für den Autobahnbau seien und der Diskreditierung des Widerstands dienten. „Wahrscheinlich wagen die am Ende nicht einmal ein Gerichtsverfahren, weil sie selbst wissen, dass an ihren Schauermärchen nichts daran ist – aber das ist dann längst vergessen.“ Anwält*innen und Rechtshilfegruppen unterstützen die Inhaftierten und werden die jetzige Entscheidung mit Beschwerden in den höheren Instanzen angreifen.
Die Panik in Politik und konservativen Medien zeigen den Erfolg der Aktionen: „Wir haben einen Nerv getroffen. Das zeigt uns, dass wir genau hier weiter machen müssen“, so einer der Aktivistis.
Ebenfalls Beteiligte an den Aktionen am 6.10. und am gestrigen Tag habe Ziele, Abläufe und rechtliche Fragen in einem Erklärvideo dargestellt. Dieses ist unter https://youtu.be/7-vAZu1T2k4 zu finden.